Die Minimalvergütung ab 2027 ist kein Mindestpreis pro kWh — nur ein Quartalsschnitt. Wie Verschieben CHF 18.45 extra bringen könnte
Irrtum: "Referenzmarktpreis unter 6 Rp/kWh → ich bekomme mindestens 6 Rp/kWh." Stimmt nicht — die Differenz ist pro kWh fürs ganze Quartal fix, egal wann eingespeist wurde. Bei sehr tiefen oder negativen Spotpreisen bleibt trotz Differenz wenig oder nichts übrig:
Differenz = max(0, 6 − Referenzmarktpreis), fix für jede kWh im Quartal
Gleiche Differenz, ganz unterschiedliches Ergebnis
Q2 2026: Referenzmarktpreis 3.896 Rp/kWh → Differenz = 2.104 Rp/kWh.
| Spotpreis zum Einspeisezeitpunkt | + Differenz (fix) | Erlös dieser kWh |
|---|---|---|
| −5.0 Rp/kWh (Überangebot) | 2.104 Rp/kWh | −2.90 Rp/kWh |
| 0.0 Rp/kWh | 2.104 Rp/kWh | 2.10 Rp/kWh |
| 4.0 Rp/kWh | 2.104 Rp/kWh | 6.10 Rp/kWh |
| 15.0 Rp/kWh (Abend) | 2.104 Rp/kWh | 17.10 Rp/kWh |
Bei −5 Rp/kWh bleibt die kWh trotz Differenz ein Verlustgeschäft. Genau das kann bei Mittagsspitzen im Sommer vorkommen.
Wie sieht das bei mir konkret aus?
Ohne den Juni-Shift läge mein Q2-Ergebnis unter dem 2026er-Fixpreis. Erst das Verschieben bringt es darüber:
2026 zahlt mein EW einen Fixpreis fürs Quartal (Referenzmarktpreis oder Minimalvergütung, je höher — hier CHF 199.08). Ohne den Juni-Shift wäre 2027 bei CHF 195.54 gelandet — weniger als 2026. Mit dem realen Shift: CHF 213.99, CHF 14.91 mehr als 2026.
Beispiel 20. Juni 2026
Verschoben
7.89 kWh
Ohne Shifting
CHF 0.00
Mit Shifting
CHF 1.00
Mehrerlös
CHF 1.01
Mittags praktisch 0 Rp/kWh (zeitweise leicht negativ), abends zwischen 20 und 21 Uhr rund 12.6–12.8 Rp/kWh. Der Speicher lädt ab 11 Uhr, ist um 14 Uhr voll; ab 20 Uhr die gezielte Entladung in die teuren Abendstunden. Ich reduziere also mit dem Entleeren des Speichers am Abend bei hohen Priesen die Menge and Strom die ich bei tiefen Preisen mittags einspeise
Fazit: die Differenz schützt vor dem Minimum nicht pro kWh, nur im Schnitt übers Quartal. Verschieben in teurere Stunden senkt das Risiko und bringt zusätzlich einen eigenen Mehrerlös — bei mir im Juni CHF 18.45.
Fussnote: Das stündliche Day-Ahead-Modell (Spotpreis + Differenz) ist die gesetzliche Regel — es gilt, solange sich Produzent und Netzbetreiber nicht auf etwas anderes einigen (Art. 15 Abs. 1 EnG). Eine konstante Vergütung bleibt zwar zulässig, aber nur einvernehmlich: Bietet mir das EW z. B. einen Fixtarif an, kann ich ablehnen und das gesetzliche Day-Ahead-Modell verlangen — auf den freien Markt verweisen darf mich der Netzbetreiber nicht (bestätigt durch die ElCom, Aug. 2026). Die Wahl liegt also bei mir, nicht beim EW. Ob und wie viele Produzenten trotzdem freiwillig bei einem Fixtarif bleiben, weiss ich nicht.
Fussnote zur Höhe: Die 6 Rp/kWh sind der nach aktuellem Verordnungsstand vorgesehene Minimalwert für Anlagen bis 30 kW — definitiv festgelegt wird er erst mit dem Bundesratsbeschluss, der bei solchen Verordnungsänderungen üblicherweise erst im Spätherbst fällt (ElCom, Aug. 2026). Ich rechne bis dahin mit 6 Rp, der Wert kann sich aber noch ändern.
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