Die Minimalvergütung ab 2027 ist kein Mindestpreis pro kWh — nur ein Quartalsschnitt. Wie Verschieben CHF 18.45 extra bringen könnte
Die geplante 6-Rappen-Minimalvergütung ab 2027 — Der Juni-Shift: CHF 18.45, die es sonst nicht gegeben hätte Irrtum: "Referenzmarktpreis unter 6 Rp/kWh → ich bekomme mindestens 6 Rp/kWh." Stimmt nicht — die Differenz ist pro kWh fürs ganze Quartal fix, egal wann eingespeist wurde. Bei sehr tiefen oder negativen Spotpreisen bleibt trotz Differenz wenig oder nichts übrig: Erlös pro kWh = Spotpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung + Differenz Differenz = max(0, 6 − Referenzmarktpreis), fix für jede kWh im Quartal Gleiche Differenz, ganz unterschiedliches Ergebnis Q2 2026: Referenzmarktpreis 3.896 Rp/kWh → Differenz = 2.104 Rp/kWh. Spotpreis zum Einspeisezeitpunkt + Differenz (fix) Erlös dieser kWh −5.0 Rp/kWh (Überangebot) 2.104 Rp/kWh −2.90 Rp/kWh 0.0 Rp/kWh 2.104 Rp/kWh 2.10 Rp/kWh 4.0 Rp/kWh 2.104 Rp/kWh 6.10 Rp/kWh 15.0 Rp/kWh (Abend) 2.104 Rp/kWh 17.10 Rp/kWh Spotpreis Differenz (fix, 2.104 Rp/kWh) Bei −5 Rp/kWh bleibt die kWh trotz...