6 Rp/kWh – wie lange noch? aktualisierte Version

6 Rp/kWh – wie lange noch? Was PV-Produzenten wissen sollten

Was PV-Produzenten über die neue Einspeisevergütung, negative Börsenpreise wissen sollten.

Wer in der Schweiz eine PV-Anlage unter 30 kWp betreibt, bekommt seit 2026 mindestens 6 Rp/kWh für eingespeisten Strom.

Was an der Strombörse gerade passiert

Am Sonntag, 26. April 2026 war der Intraday-Spotmarktpreis für Schweizer Strom um 14:00 Uhr auf -488 €/MWh gefallen. Negativ. Das bedeutet: Wer in diesem Moment Strom ins Netz lieferte, musste dafür bezahlen.

EPEX Spot · CH-IDA1 · 26. April 2026 · 14:00 Uhr
-488 €/MWh
= -48.8 Rp/kWh · Sonniger Sonntagnachmittag, wenig Verbrauch
Börsenpreis diese Stunde-48.8 Rp/kWh
Meine Einspeisevergütung+6 Rp/kWh
Verlust des EW auf dem Markt56.3 Rp/kWh (Differenz)

Das war kein Ausreisser. In der ganzen Woche 17 (20.–26. April 2026) lagen die Preise mehrfach nahe null oder darunter – immer dann wenn die Sonne schien und der Verbrauch tief war. Das ist strukturell, nicht zufällig.

💡 Wie funktioniert das? Wenn alle PV-Anlagen gleichzeitig einspeisen und der Verbrauch tief ist (Wochenende, Feiertag), entsteht ein Überangebot. Der Preis fällt – manchmal unter null.

Was das mit meiner Vergütung zu tun hat

Heute noch nichts. Ich bekomme meine 6 Rp/kWh unabhängig davon was an der Börse passiert. Das EW ist gesetzlich verpflichtet meinen Strom abzunehmen – freiwillig würden sie das bei negativen Preisen wohl kaum tun.

Wie gross das Problem wirklich ist: Zahlen aus dem Swissgrid White Paper

Im März 2026 hat Swissgrid ein White Paper zur «Systemverträglichen Integration Photovoltaik» veröffentlicht. Die Zahlen darin zeigen, warum der Druck auf die Einspeisevergütung kein vorübergehendes Problem ist.

8 GW
Installierte PV-Leistung CH Ende 2024
10%
Anteil am Schweizer Stromverbrauch 2024
~14%
Erwarteter Anteil 2025
40 GW
Zielbild Energiestrategie 2050

Die Schweiz hat heute rund 9 GW installiert – das entspricht bereits der sommerlichen Nachfragespitze. Das Ziel für 2050 liegt bei 37–40 GW. Swissgrid schreibt explizit: Mit den heutigen Prozessen und Rahmenbedingungen ist eine Integration von bis zu 40 GW kaum vorstellbar.

⚠️ Was das bedeutet: Mehr PV bedeutet mehr Stunden mit Überangebot, mehr negative Preise – und mehr Druck, die Abnahmepflicht und Mindestvergütung abzuschaffen. Das ist keine Spekulation, sondern das erklärte Ziel der Systemarchitektur, die Swissgrid vorschlägt.

Die Entwicklung: woher wir kommen

Bis Ende 2025
Fixpreis – jeder zahlt anders
Über 600 verschiedene Vergütungsmodelle in der Schweiz. Wer Glück hatte, bekam 12–15 Rp. Wer Pech hatte, nur 5–6 Rp. Ein Flickenteppich ohne Logik.
Ab 1. Januar 2026
Quartalsweiser Referenzmarktpreis + 6 Rp Minimum
Schweizweit einheitlich. Vergütung folgt dem Marktpreis, aber mit Schutz nach unten: 6 Rp/kWh für Anlagen unter 30 kW.
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Ab 1. Januar 2027
Stündlicher Spotmarktpreis – mit Quartalsausgleich
Ab 2027 gilt der stündliche Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung – auch negative Preise gehen voll zulasten des Produzenten. Die Mindestvergütung greift nicht pro Stunde, sondern als Quartalsausgleich: Am Ende jedes Quartals wird geprüft, ob der Gesamterlös aller eingespeisten kWh die Mindestvergütung erreicht. Falls nicht, zahlt das EW die Differenz auf den Gesamtbetrag nach.

Das bedeutet: Wer in einem Quartal viel zu negativen Preisen einspeist und abends zu hohen Preisen, bekommt am Ende trotzdem nur die Mindestvergütung – sofern der Quartalsdurchschnitt darunter liegt. Gezieltes Abend-Einspeisen lohnt sich also nur in Quartalen, in denen die Marktpreise sowieso über 6 Rp liegen – typisch Q1 und Q4. In Q2/Q3 egalisiert der Ausgleich den Vorteil.

Wichtig: Die genaue Ausgestaltung ist zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht offiziell publiziert. Diese Interpretation basiert auf der EnV-Änderung vom Mai 2026 und der BKW-Medienmitteilung vom 28. Mai 2026.
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Mittelfristig (Swissgrid-Vorschlag)
Abnahmepflicht fällt – Vermarkterpflicht kommt
Swissgrid schlägt vor, die gesetzliche Abnahmepflicht des lokalen EW durch eine Vermarkterpflicht des Anlagenbesitzers zu ersetzen: Wer eine PV-Anlage betreibt, muss selbst einen Vermarkter nominieren. Das EW ist dann nicht mehr verpflichtet, den Strom abzunehmen. Bei negativen Börsenpreisen gibt es keinen finanziellen Anreiz mehr für die Einspeisung – und damit keine Vergütung.
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Ab Inkrafttreten Stromabkommen CH-EU
Mindestpreis nur noch 3 Jahre?
Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die 6 Rp Mindestgarantie nach Abschluss des Stromabkommens mit der EU auf 3 Jahre zu befristen. Swissolar ist dagegen – der Ausgang ist offen.

Was netzdienliches Verhalten ab 2027 bringt

Wer einen Heimspeicher hat und ihn clever steuert, kann ab 2027 vom neuen System profitieren – aber nur in den richtigen Quartalen. Mittags mit PV-Überschuss laden, abends einspeisen wenn der Preis hoch ist: Das ist gut für das Netz. In April/Mai* 2026 waren es 19–21 Uhr durchschnittlich 12–15 Rp. In Q2/Q3 greift jedoch der Quartalsausgleich und egalisiert den Vorteil, sofern der Quartalsdurchschnitt unter 6 Rp liegt. Wirklich lohnenswert ist die Strategie in Q1 und Q4 – dort liegen die Marktpreise sowieso über 6 Rp und jede gut getimte Einspeisstunde zählt voll.

📊 Beispielrechnung April/Mai 2026 – nur gültig wenn Quartalsdurchschnitt über 6 Rp* 6 kWh/Tag abends eingespeist statt mittags:

April: Ø 12.8 Rp – 6 Rp = +6.8 Rp × 6 kWh × 30 Tage = CHF 12
Mai: Ø 14.5 Rp – 6 Rp = +8.5 Rp × 6 kWh × 31 Tage = CHF 16

Total April+Mai: CHF 28 – sofern das Energiemanagementsystem das automatisch steuert. Liegt der Quartalsdurchschnitt unter 6 Rp, greift der Ausgleich und der Vorteil entfällt.

*historische Werte – durch den Irankrieg sind die Gaspreise höher, was gemäss Merit-Order-Prinzip die Strompreise treiben kann.

In meinem Blog über netzdienliches Laden beschreibe ich wie ich das mit meinen zwei Speichersystemen versuche umzusetzen: Ladeleistung drosseln, Mittagsüberschuss puffern, Kapazität für Spitzen freihalten.

Was Swissgrid mit deinem Netzanschluss vorhat

Ein Detail aus dem White Paper: Swissgrid schlägt vor, dass Netzbetreiber den Netzanschluss einer PV-Anlage auf deutlich unter 100% der installierten Leistung begrenzen dürfen – gegen Entschädigung, aber dauerhaft.

Heute gilt bereits: 70% der DC-Leistung als Begrenzung ist erlaubt (ohne Entschädigung, bis 3% Jahresenergie). Swissgrid will das weiter ausdehnen. Ihr Argument:

📐 Die Rechnung dahinter (Swissgrid White Paper) Eine Reduktion des Netzanschlusses auf 70% führt zu nur 3% weniger eingespeister Jahresenergie.
Eine Reduktion auf 50% führt zu nur 15% weniger eingespeister Jahresenergie.

Wer also 50% der Leistungsspitzen nicht ins Netz einspeisen kann, verliert übers Jahr gesehen nur 15% der Energie – weil die Spitzen selten und kurz sind. Der Rest wird selbst verbraucht oder gespeichert.

Das klingt fair. Aber der Haken ist derselbe wie überall: Die Entschädigung richtet sich nach «entgangenen Erlösen» – und die sinken, je tiefer der Marktpreis fällt.

Das neue Wort, das man kennen sollte: LEMS

Swissgrid, Netzbetreiber und die PV-Branche sind sich einig, dass ein einfaches Energiemanagementsystem (EMS) in Zukunft nicht mehr reicht. Das neue Ziel heisst LEMS – Leistungs- und Energiemanagementsystem.

Der Unterschied: Ein EMS optimiert wieviel Energie wann fliesst. Ein LEMS optimiert zusätzlich die Leistungsspitzen – also wie stark die Einspeisung zu einem bestimmten Moment ist. Das ist für den Netzbetreiber viel wichtiger als die Energiemenge.

💡 Was das für eine bestehende Anlage bedeutet Wer heute SolarManager, ein Smartfox oder ähnliches betreibt, hat bereits ein EMS. Ein LEMS im Sinne von Swissgrid würde zusätzlich dynamische Signale vom Netzbetreiber empfangen und die Einspeisung in Echtzeit daran anpassen. Das ist heute noch nicht Standard – aber es ist die Richtung.

Flexibilität als künftige Erlösquelle – aber für wen?

Das White Paper beschreibt vier mögliche Erlösquellen für eine PV-Anlage der Zukunft, in dieser Reihenfolge der wirtschaftlichen Bedeutung:

PrioritätErlösquelleErklärung
1EigenverbrauchNetzentgelte sparen – bleibt die wichtigste Quelle
2FlexibilitätsvermarktungSpeicher steuern, Netz stabilisieren – gegen Vergütung
3Marktorientierte EinspeisungÜberschuss verkaufen – zu Börsenpreisen
4Förderung / MindestrenditeStaatliche Absicherung – zeitlich begrenzt

Für kleine Anlagen wird das schwierig. Die Realität ist: Flexibilität am Markt vermarkten erfordert Aggregatoren, Plattformen, Standardschnittstellen – alles Dinge, die heute noch fehlen oder im Aufbau sind, und jeder will dann daran verdienen. Wer heute eine 18-kWp-Anlage mit Speicher betreibt, kann seine Flexibilität noch nirgendwo direkt verkaufen.

Die Frage was in Zukunft gilt

Das eigentliche Problem ist kein technisches. Es ist ein politisches.

Die Energieversorger haben eine starke Lobby – der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat erfolgreich für marktbasierte Vergütungen lobbyiert, und das Parlament hat mitgemacht. Die Richtung ist klar: Die Vergütung soll sich immer stärker am Markt orientieren – und der Mindestpreis von 6 Rp ist zeitlich nicht unbegrenzt garantiert.

PV-Kleinproduzenten sind politisch kaum organisiert. Viele interessiert es schlicht nicht – die Anlage läuft, die Vergütung kommt, und solange es irgendwas gibt ist es gut.

Selbst nachschauen

Wer die aktuellen Börsenpreise selbst verfolgen möchte:

Was ich davon halte

Ab 2027 entsteht erstmals ein echter finanzieller Anreiz für netzdienliches Verhalten – zumindest in Quartalen mit hohen Marktpreisen. Das ist die richtige Richtung. Aber die meisten PV-Besitzer interessiert das schlicht nicht – Hauptsache die Anlage läuft und irgendwas kommt rein.

Das Swissgrid White Paper ist dabei kein Angriff auf PV-Produzenten – es ist eine technisch nüchterne Analyse. Aber die Richtung ist klar: Wer keine steuerbare, flexible Anlage hat, wird in einem marktorientierten System immer weniger wert sein. Die Einspeisung von Leistungsspitzen ins Netz wird aktiv unerwünscht. Und wer keinen Vermarkter hat, hat keinen Abnehmer.

Und wenn in ein paar Jahren der Mindestpreis fällt und man an einem sonnigen Sonntagnachmittag plötzlich draufzahlt weil man eingespeist hat – dann wird man sich fragen warum man sich nie darum gekümmert hat.

Quellen: EPEX Spot CH-IDA1, 26. April 2026 · Swissgrid White Paper «Systemverträgliche Integration Photovoltaik», März 2026 · BFE Statistik Sonnenenergie 2024 · Energy-Charts.info Spotmarktpreise April/Mai 2026 · BKW Medienmitteilung 28. Mai 2026

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